März 2026

Neue Veröffentlichung im „Strafverteidiger“ (StV 3/2026)

Über Rechtsanwälten und Steuerberatern, die im Kontext von Cum/Ex beraten oder Gutachten erstellt haben – also schlicht ihren Beruf ausgeübt haben–, schwebt drohend das Damokles-Schwert einer möglichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Der BGH hat sich in seinem Beschluss vom 7. Juli 2025 (1 StR 484/24) näher mit der Frage der Beihilfe durch berufstypisches Verhalten im Zusammenhang mit Cum/Ex-Gutachten befasst.

Unsere Kollegen Dr. Rainer Spatscheck, Jessica Mühlbauer und Michael Wuschko diskutieren diese Entscheidung in der aktuellen Ausgabe des „Strafverteidigers“ und ordnen sie für die Praxis ein.