März 2026
EU Inc.: Europas neue Startup-Rechtsform

Am 18. März 2026 hat die Europäische Kommission den Verordnungsentwurf zur sog. „EU Inc." vorgelegt – einer weitgehend europaweit vereinheitlichten, haftungsbeschränkten Rechtsform für Unternehmer. Erklärtes Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und Start-ups das grenzüberschreitende Wachstum zu erleichtern.
- Registrierung – vollständig digital, innerhalb von 48 Stunden, für unter 100 €, ohne Notartermin, ohne Mindestkapitalanforderung
- One-Stop-Shop – einmalige Dateneingabe über eine zentrale EU-Schnittstelle, die nationale Register verknüpft; Steuer- und USt-IdNrn. werden automatisch zugeteilt
- Binnenmarktzugang – freie Wahl des Tätigkeitsstaats bei strikter Gleichbehandlung mit nationalen Gesellschaften
- Mitarbeiterbeteiligung – EU-weite Aktienoptionspläne möglich (EU-ESOP); vereinheitliche Besteuerung als Kapitalerträge erst beim Anteilsverkauf
- Flexible Kapital- und Verwaltungsstruktur – verschiedene Aktiengattungen mit differenzierten Stimm- und Vermögensrechten zulässig; Aufsichtsorgan fakultativ
- Außenseiterschutz – nationales Arbeits-, Sozial- und Mitbestimmungsrecht bleibt unberührt; Gläubigerschutz durch Solvenztests und digitale Liquidationsverfahren
Der Vorschlag liegt nunmehr bei EU-Parlament und Rat. Eine politische Einigung wird bis Ende 2026 angestrebt, damit schon ab 2028 die ersten EU-Inc. gegründet werden können.
Wir beobachten den Gesetzgebungsprozess und halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.