Februar 2026
Steuer entfällt rückwirkend – bleibt die Strafbarkeit bestehen?

Kann (noch) wegen vollendeter Steuerhinterziehung bestraft werden, wenn die hinterzogene Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit wegfällt?
Das rückwirkende Erlöschen der Steuer gemäß § 29 ErbStG ist bei der Rückabwicklung von Schenkungen und insbesondere bei Güterstandswechseln ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Beratung. Weitestgehend ungeklärt sind allerdings die Auswirkungen im Bereich des Steuerstrafrechts.
Unsere Kollegen Dr. Rainer Spatscheck, Jessica Mühlbauer und Michael Wuschko setzen sich in ihrem aktuellen Beitrag in der NZWiSt (Heft 2/2026, S. 45) genau damit auseinander. Sie gehen auf Risiken ein und untersuchen mögliche Folgen bei der Abgabe von Selbstanzeigen.
Besten Dank an den Verlag C.H.Beck für die Veröffentlichung.
Zum vollständigen Aufsatz auf beck-online geht es hier.