Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir kennen die Bank- und Finanzwelt aus allen Perspektiven.

Wir begleiten unsere Mandanten in allen finanzrechtlichen Fragen von der Strukturierung über die Due Diligence und den gesamten Verhandlungsprozess bis hin zum Closing sowie auch im streitigen Bereich unter Einbeziehung aller Bereiche und Fragestellungen. In bankrechtlichen Streitigkeiten nutzen wir unsere Verhandlungserfahrung und besondere Branchenkenntnis – nur wer die Verhandlungsseite kennt, weiß, worauf es auch im Streit ankommt.

Es ist nicht allein die Größe, die im Bank- und Kapitalmarktrecht zählt, sondern Qualifikation und Erfahrung. Unsere Bankrechtsspezialisten kennen die jeweils andere Seite, da wir über erhebliche Arbeitserfahrung in Rechtsabteilungen verfügen und deshalb genau wissen, welche Leistungen Rechtsabteilungen benötigen. Wir wissen damit aber auch, wie Banken denken und können auf dieser Basis Darlehensnehmer und Investoren besser beraten als diejenigen, die nur die eine Seite der Medaille kennen.

Wir unterstützen Fremd- wie Eigen- und Mezzaninkapitalgeber bei der Dokumentation und Verhandlung von Transaktionsfinanzierungen (rechtlich, steuerlich) sowie der zugehörigen Sicherheitenbestellung. Wir begleiten die Vertragsverhandlungen von der Vertragserstellung über das Signing bis hin zum Closing. Wir verfügen über ein eingespieltes internationales Netzwerk von Spezialisten. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in allen Konstellationen gerichtlicher und außergerichtlicher Auseinandersetzungen im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts (Banking und Finance Litigation, Anlage- und Beratungshaftung: Anspruchsdurchsetzung und -abwehr). Im Rahmen von Anlageberatungs- und Prospekthaftung vertreten wir regelmäßig Banken, Initiatoren und Prospektherausgeber.