Steuerberater
Steuerberater für Mittelstands- bis hin zu DAX 30-Unternehmen
Damit Sie sich bei Fragen rund um das Thema Steuern gut aufgehoben fühlen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat als Steuerberater zur Seite. Das bedeutet, dass wir Sie sowohl kompetent bei Angelegenheiten aus der Steuer-Praxis beraten, als Ihnen auch bei längerfristigen Plänen betreuend zur Verfügung stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie dem Mittelstand angehören oder ein Dax 30 Unternehmen sind. Wir sind stolz darauf, ein breites Kundenspektrum zu unseren Mandanten zählen zu dürfen.
Natürlich stehen Ihnen unsere Steuerberater bei Fragen zum Steuerrecht zur Verfügung. Da sich oftmals neue Regelungen auf dem Gebiet ergeben und die Gesetzeslage sich dadurch als sehr unübersichtlich darstellt, ist es wichtig, eine fachkundige Ansprechperson zu haben. Zusammen mit Ihrem Steuerberater werden Sie sicher noch die ein oder andere Optimierungsmöglichkeit im Steuerrecht finden. In jedem Fall lohnt sich zu dem Thema aber ein gemeinsamer, kritischer und auf Ihre Situation bezogener Blick. Zusätzlich kennen sich unsere Steuerberater auch auf dem Gebiet des Bank- und Finanzrechts bestens aus. Das Bankrecht schließt sowohl zentrale Punkte im Hinblick auf Finanzierungen und Darlehensgestaltungen als auch allgemeine Rechts- und Haftungsfragen ein. Sollten Sie also steuerliche Unterstützung im Zusammenhang mit Finanzierungsfragen benötigen, unterstützen unsere Steuerberater Sie gerne.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und einer zweiten Partei stellen wir Ihnen als Steuerberater auf Wunsch auch ein Schiedsgutachten aus. Ein Steuerberater ist durch seinen Beruf schon zur Verschwiegenheit und Unabhängigkeit verpflichtet, ebenso bringt er schon im besten Fall ein ausgezeichnetes Vorwissen auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaft mit. Daher eignen wir als Ihre Steuerberater und Rechtsanwälte uns auch besonders als Vertreter Ihrer Interessen vor einem Schiedsgericht. So kann durch ein Schiedsgericht eine Streitigkeit geklärt werden, ohne dass ein Richter hinzugezogen werden muss. Sie werden in jedem Fall von uns bis zur Klärung der Streitigkeit betreut.
Sie können sich auch an unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wenden, sollten Sie einmal eine Unternehmensbewertung vornehmen lassen wollen. Da es beim Unternehmenskauf immer zu Verhandlungen zwischen den jeweiligen Vertragsparteien kommt, lohnt sich der unabhängige Blick von Ihrem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf die Verhandlungen. Dadurch werden komplizierte Bewertungsprozesse für Sie schnell und einfach von uns für Ihre Unternehmensbewertung erledigt und der Unternehmensverkauf / Unternehmenskauf kann mit Hilfe unserer Rechtsanwälte aus einer Hand vollzogen werden. Gerade da diese Arbeit sehr zeitintensiv und komplex ist, lässt sich durch den Einsatz Ihres Steuerberaters mehr als nur die ein oder andere böse Überraschung vermeiden. Denn auch hier kommt dem Steuerberater sein wirschaftswissenschaftliches Wissen zugute, ebenso wie die praktische Erfahrung unserer Steuerberater auf dem Gebiet.