Unternehmens- und Konzernsteuerrecht

LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG IN UNTERNEHMENS- UND KONZERNSTEUERRECHT.

Unsere Mandanten profitieren von dem Expertenwissen unseres spezialisierten und erfahrenen Teams.

Für Unternehmen und Konzerne ist die steuerliche Planung von zentraler Bedeutung. Wir kennen die Realität von Unternehmen und sind verlässlicher Ansprechpartner der Geschäftsleitung, Steuerabteilungen und Unternehmern, die zu anspruchsvollen Themenstellungen individuellen Rat suchen. Dabei beraten wir sowohl in nationalen als auch internationalen Fallgestaltungen mit einem eingespielten und erfahrenen Netzwerk.

Unsere Beratung erstreckt sich dabei sowohl auf nationale Problemstellungen, z.B. Verlustnutzungen, Zinsschranke und Umstrukturierungen als auch auf internationale, grenzüberschreitende Thematiken, wie z.B. Betriebsstätten, Kapitalertragsteuer und Verrechnungspreisprobleme. Bei internationalen Fallgestaltungen greifen wir regelmäßig auf ein eingespieltes weltweites Netzwerk von Kanzleien und Steuerberatungsfirmen zurück.

Herausragend und geschätzt ist insbesondere unsere Expertise auf den Gebieten des nationalen und internationalen Umwandlungssteuerrechts sowie der Immobilienbesteuerung, insbesondere der Grunderwerbsteuer.