Ein neuer Schwerpunkt unserer Tätigkeit

Die Einhaltung von Gesetzen und rechtlichen Verpflichtungen von Unternehmen und ihren Organen tritt zunehmend in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung – als Voraussetzung für eine funktionierende Wirtschaft. Unternehmen haben daher die Einhaltung nationaler und internationaler Pflichten und Regeln organisatorisch sicherzustellen. Gegenstand von Betriebsprüfungen und/oder steuerstrafrechtlichen Ermittlungen und Verfahren sind dabei immer häufiger „nützliche Aufwendungen“ (Zahlungen von Schmier- und Bestechungsgeldern, auch grenzüberschreitend), nichterklärte Auslandseinkünfte sowie zunehmend auch die aus Sicht der Finanzverwaltung missbräuchliche Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO).

Seit dem Jahr 1999 sind weder nationale noch grenzüberschreitende Zahlungen von Schmier- und Bestechungsgeldern als Betriebsausgaben abziehbar. Daher werden inzwischen solche „Provisionszahlungen“ im Rahmen von Betriebsprüfungen durch die Finanzämter genau geprüft. Die Finanzämter sind gesetzlich verpflichtet, sämtliche Tatsachen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, die den Verdacht einer Bestechung oder Bestechlichkeit begründen – nicht nur gegen Beamte, sondern insbesondere auch im geschäftlichen Verkehr.

In diesen sensiblen Bereichen erarbeiten wir in enger Kooperation von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gemeinsam mit unseren Mandanten organisatorische Rahmenbedingungen und entwickeln Lösungsansätze zur Vermeidung künftiger steuerstrafrechtlicher Sanktionen. Sie finden bei uns Ansprechpartner, die im Umgang mit steuerstrafrechtlichen Fragestellungen kompetent sind.