Für alle Fälle gerüstet

Aus steuerlichen Sachverhalten, steuerlichen Veranlagungsverfahren oder aus steuerlichen Betriebsprüfungen können sich Streitigkeiten (i) zwischen Gesellschaftern, (ii) zwischen Konzernunternehmen oder ehemaligen Konzernunternehmen oder (iii) zwischen Gesellschaft und Geschäftsführern oder ehemaligen Geschäftsführern ergeben. Kommt es zu keiner Einigung, so entscheiden die Zivilgerichte. Wir unterstützen unsere Mandanten in der außergerichtlichen Klärung sowie ggf. bei der gerichtlichen Überprüfung.