Die Zukunft fest im Blick
Wir beraten Unternehmer und vermögende Privatpersonen bei ihrer Vermögensnachfolge. Dabei finden wir gemeinsam Lösungen, die neben den Gestaltungswünschen der Mandanten und ihrer Familien insbesondere auch die finanzielle Belastung durch die Erbschaftsteuer oder durch weichende Erben im Blick haben. Wir gestalten Erbverträge, Testamente, Gesellschaftsverträge, bewerten Ihre Unternehmensbeteiligungen, unterstützen Sie in allen Phasen gegenüber der Finanzverwaltung und stehen Ihnen auch für später als professionelle Testamentsvollstrecker oder als Unternehmensbeiräte zur Verfügung. Wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, wahren wir Ihre Interessen in allen Fragen der Erbauseinandersetzung, wenn nötig auch vor Gericht.