Immer einen Schritt voraus – bis zum Ziel
Bevor eine Streitigkeit rechtshängig wird, versuchen wir zunächst eine außergerichtliche Beilegung der Streitigkeit zu erreichen; wobei wir jeweils prüfen, ob dieses Vorgehen Erfolg verspricht und effizient ist. Vielfach sehen moderne vertragliche Gestaltungen für den Konfliktfall zunächst ohnehin eine – unterschiedlich ausgestaltete – Verhandlungspflicht vor, bevor ein Konflikt rechtshängig gemacht werden darf.
Wir kennen diese Konstellationen und beraten mit dem Fokus auf eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung des Konflikts. Diese lässt sich aber oftmals nicht außergerichtlich erreichen. Daher beraten wir strategisch bereits im Vorfeld von Streitigkeiten und auch im Falle von ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) stets mit dem Blick auf ein mögliches Scheitern der Verhandlungen und der anschließenden (schieds-)gerichtlichen Auseinandersetzung. Wichtig ist die Gewährleistung der bestmöglichen Vorbereitung und Positionierung im späteren gerichtlichen Verfahren.
Dabei vergessen wir nicht, dass ein Prozess erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gewonnen und tatsächlich erst mit der Vollstreckung eines Titels bzw. deren Abwehr endgültig beendet ist. Ein erstinstanzliches Urteil ist aber oft nur eine Etappe, die in zweiter und eventuell auch dritter Instanz bestätigt oder angegriffen werden muss. Diesen Umstand sowie vollstreckungsrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigen wir bei unseren strategischen Überlegungen.
Für die JUVE Awards 2008 wurden wir als Kanzlei des Jahres im Bereich Dispute Resolution nominiert.